Kommunalpolitik und Wahlen – einfach erklärt

In diesem Beitrag möchten wir auf die Grundlagen der Demokratie und das Zusammenspiel von Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung eingehen (Teil 1). Außerdem möchten wir Ihnen näher bringen, welche Aufgaben eigentlich die Städte und Gemeinden haben und was freiwillige und pflichtige Aufgaben sind (Teil 2).
Im Teil 3 soll deutlich werden, wie die Wahlen bei uns in Brandenburg funktionieren, wie die Sitze in der Stadtverordnetenversammlung verteilt werden und warum es so wichtig sind, dass Sie wählen gehen.
Wir wünschen in den folgenden Wochen viel Spaß mit diesem Beitrag und laden Sie herzlich dazu ein, uns an unserem Infostand und überall, wo wir uns begegnen anzusprechen.
Teil 1 – Demokratie und Kommunalpolitik:
Link zum Video: Demokratie und Kommunalpolitik
Die kommunale Demokratie ist die Basis unseres politischen Systems. Auf keiner anderen Ebene sind die Bürgerinnen und Bürger der Politik so nahe wie in der Gemeinde vor Ort. Auf keiner anderen Ebene können die Bürgerinnen und Bürger die Politik so stark, so direkt und effektiv beeinflussen. Die Demokratie bleibt nur lebendig, wenn sie lokal verankert und im Alltag der Menschen sichtbar ist. Deshalb hat die kommunale Selbstverwaltung auch Verfassungsrang: Sie ist in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben. Aus der Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 GG ergeben sich verschiedene Zuständigkeiten der Gemeinde. Diese gibt die Gemeinde auch nicht auf, wenn sie sich dazu entscheidet, sich durch ein Amt verwalten zu lassen. Hierbei wird nur die Verwaltung auf das Amt übertragen. Die Hoheitsrechte (Gebietshoheit, Personalhoheit, Finanzhoheit, Satzungshoheit und Planungshoheit) bleiben bei der Gemeinde. Das drückt sich insbesondere in einem eigenen Haushaltsplan, eigenen Bauplänen und eigenen Satzungen, die nur für die Gemeinde, also die Stadt Golßen gelten, aus.
Die UBL Golßen ist eine Wählergemeinschaft aus der Mitte der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Golßen mit ihren Ortsteilen. Wir handeln in Ihrem Auftrag und fühlen uns ausschließlich Ihren Bedürfnissen und dem Wohl unserer Stadt verantwortlich. Wir sind unabhängig von Landes- oder Bundespolitik. Wir sind im Sinne einer lebendigen Demokratie ausschließlich lokal verankert.
Das Video der Konrad Adenauer Stiftung erklärt das Thema sehr anschaulich und umfassend. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung unter: andrea@ublgolssen.de oder kontakt@ublgolssen.de
Ihre Bürgermeisterin für Golßen, Andrea Schulz (Dozentin für Kommunalrecht)
Teil 2- Die Aufgaben der Städte und Gemeinden
Wenn die Kassen der Gemeinde leer sind, dann heißt es häufig: „Wir müssen bei den freiwilligen Aufgaben sparen“. Aber was sind denn eigentlich „freiwillige Aufgaben“ der Gemeinde und was sind „pflichtige Aufgaben“? Dieser Frage möchten wir im Teil 2 unserer Reihe „Kommunalpolitik und Wahlen – einfach erklärt“ nachgehen.
Für unsere Stadt Golßen können wir als freiwillige Aufgaben das Schwimmbad, die Bibliothek, das Mehrgenerationenhaus, die Vereinsförderung, die Förderung der Senioren-, Kinder- und Jugendarbeit, das Stadtfest und den Weihnachtsmarkt hervorheben. Freiwillige Aufgaben machen die Stadt attraktiv, lebens- und liebenswert.
Mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 haben wir, die UBL Golßen, mit unseren konstruktiven Diskussionsbeiträgen in der Stadtverordnetenversammlung dafür gesorgt, dass wir letztendlich alle diese freiwilligen Aufgaben erhalten konnten. Das verdeutlicht auch, dass eine konstruktive und sachliche Streitkultur auch die demokratische Willensbildung in der Stadtverordnetenversammlung positiv beeinflussen kann. Das wird auch in den kommenden fünf Jahren unser Ziel sein: Wir werden kritisch hinterfragen, aktiv mit entsprechenden Anträgen und Ideen gestalten, beschlossene Projekte vorantreiben und vor allem Ihre Interessen einbeziehen.
Teil 3 – Wie funktionieren eigentlich Wahlen
Am 9. Juni wählen wir in Brandenburg auf kommunaler Ebene die Gemeindevertretungen (Stadtverordnetenversammlung), die ehrenamtlichen Bürgermeister und die Kreistage. Gleichzeitig findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Warum Wahlen stattfinden und warum es so wichtig ist, wählen zu gehen, wird in dem folgenden Video erläutert:
In Golßen wählen wir am 9. Juni 2024 die Stadtverordnetenversammlung mit 16 Sitzen, den/die ehrenamtliche Bürgermeister:in, den Ortsbeirat Zützen, den Kreistag des Landkreises Dahme -Spreewald und das Europäische Parlament.
Sie haben für den Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung und den Kreistag jeweils 3 Stimmen. Diese können Sie alle einem Kandidaten geben oder auf mehrere verteilen. Stimmzettel mit mehr als 3 Kreuzen sind jedoch ungültig.
Die UBL Golßen hat auf allen Stimmzetteln die Wahlvorschlagsnummer 8 und ist jeweils in der Mitte der Stimmzettel zu finden. Alle unsere aktuellen Stadtverordneten, einschließlich dem Fraktionsvorsitzenden Ronny Schulz, treten wieder zur Wahl an.
Für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters haben Sie eine Stimme. In Golßen haben Sie in diesem Jahr die Wahl zwischen 4 Kandidat:innen. Die Kandidatin der UBL Golßen, Andrea Schulz, finden Sie in der Mitte des Stimmzettels an dritter Stelle.
Wenn Sie am 9. Juni keine Möglichkeit haben, das Wahllokal aufzusuchen, dann können Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Hierzu folgt in den kommenden Tagen an dieser Stelle noch eine ausführliche Erläuterung, worauf Sie hierbei zu achten haben.
Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Sonntag, der heute gleichzeitig Muttertag und Tag der Pflegenden ist.
Ihre Andrea Schulz
Teil 3a – Stimmzettelmuster und Briefwahl

Am 9. Juni wählen Sie eine neue Stadtverordnetenversammlung, den Kreistag und Ihre neue Bürgermeisterin. Gleichzeitig finden die Europawahlen statt. Damit Sie sich schon vorab einen Überblick über die Stimmzettel und die Wahlvorschläge machen können und wissen, wo Sie uns finden, haben wir Ihnen hier die Stimmzettelmuster für die Kommunalwahlen in Golßen und im Wahlkreis IV des Landkreises vorbereitet.
Jetzt per Briefwahl die UBL Golßen wählen!
Sie haben am 9. Juni schon was vor oder wollen flexibel am Wahltag sein? Lassen Sie nicht andere über Ihre Zukunft entscheiden: Jetzt Briefwahl beantragen!
Und so funktioniert das Ganze:
1. Briefwahl beantragen

Mit der Wahlbenachrichtigung der Gemeinde, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, beantragen Sie einen sogenannten Wahlschein.
2. Direkt wählen
Wenn Sie den Wahlschein persönlich beantragen und bei der Gemeinde abholen, haben Sie die Möglichkeit, dort direkt zu wählen und Ihre Stimme abzugeben – also auch schon vor dem Wahltag. Dann haben Sie gleich alles erledigt und können sich entspannt zurücklehnen.
3. Briefwahl mit Wahlschein

Durch den Antrag auf Briefwahl erhalten Sie einen Brief mit den Wahlscheinen, den amtlichen Stimmzetteln, den entsprechenden Stimmzettelumschlägen, sowie den amtlichen Wahlbriefumschlägen, auf dem die Adresse der zuständigen Behörde (Gemeinde oder Landkreis) bereits vorgedruckt ist.
4. Wegweiser für die Briefwahl

In den Briefwahlunterlagen finden Sie den Wegweiser für die Briefwahl. Wichtig ist, dass Sie den entsprechenden Wahlschein den richtigen Stimmzettel(n) und den passenden Stimmzettel- und Wahlbriefumschlägen zuordnen. Diese unterscheiden sich alle in der Farbe:
Stadtverordnetenversammlung (blauer Stimmzettel)und Bürgermeisterwahl (rosa Stimmzettel) kommen in den grauen Stimmzettelumschlag. Diesen bitte zukleben. Der verschlossene Stimmzettelumschlag kommt dann mit dem unterschriebenen grünen Wahlschein (Sie unterscheiben die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein mit Datum) in den grünen Wahlbriefumschlag.
Für die Wahlen zum Kreistag sind Stimmzettel, Wahlschein und Umschläge alle in einem Gelbton gehalten. (siehe oberes Bild). Für die Wahlen zum Europäischen Parlament sind Wahlschein und Umschläge rosa und weiß.
Die verschlossenen Wahlbriefe versenden Sie innerhalb von Deutschland kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbriefe am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein müssen, damit Ihre Stimme zählt. Es ist also wichtig, die Wahlbriefe spätestens am Mittwoch vor der Wahl zur Post zu geben. Alternativ können Sie die Briefe auch direkt in der Behörde bis Sonntag, 9. Juni. 18 Uhr in den Briefkasten stecken.
Mit Ihrer Stimme machen Sie die UBL Golßen stark – für Golßen und den Landkreis!
Autor
kontakt@ublgolssen.de
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